Vertragsbedingungen für Kini CRM

Stand: August 2026 · KiNi Solutions, Inhaber Stefan Eschbach, Lehmattweg 3, 79664 Wehr

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von Kini CRM als Software as a Service. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrer Instanz gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag, für die frei zugängliche Demo die Demo-Nutzungsbedingungen.

§ 1 Gegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung Kini CRM über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Verkauf der Software oder eine Überlassung des Quellcodes findet nicht statt.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf crm-software.kini.solutions in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie aus dem gewählten Tarif.

(3) Der Kunde erhält eine eigene Instanz unter eigener Adresse mit einem von anderen Kunden getrennten Datenbestand.

§ 2 Vertragsschluss und Testzeitraum

(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Mit Absenden des Registrierungsformulars fordert der Kunde einen 14 Tage kostenlosen Testzugang an. Der Vertrag über den Testzugang kommt zustande, sobald der Anbieter die Instanz bereitstellt und die Zugangsdaten übermittelt.

(3) Der Testzugang ist unentgeltlich, erfordert keine Zahlungsdaten und verlängert sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Verhältnis. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dies ausdrücklich in Textform erklärt.

(4) Erklärt der Kunde die Fortsetzung nicht, endet der Testzugang mit Ablauf der 14 Tage. Die Instanz und die darin gespeicherten Daten werden dann innerhalb von 30 Tagen gelöscht; auf Wunsch stellt der Anbieter die Daten vorher zum Export bereit.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website genannten Tarifpreise. Maßgeblich für den Tarif ist die Anzahl der eingerichteten Benutzerkonten.

(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, wird die Umsatzsteuer künftig zusätzlich in gesetzlicher Höhe berechnet.

(3) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen.

(4) Überschreitet der Kunde die Benutzerzahl seines Tarifs, weist der Anbieter darauf hin. Wird die Überschreitung nicht innerhalb von 14 Tagen beseitigt, gilt ab dem Folgemonat der nächsthöhere Tarif.

(5) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; darauf wird er in der Mitteilung hingewiesen.

(6) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

(1) Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestlaufzeit.

(2) Beide Seiten können jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats in Textform kündigen — eine formlose E-Mail an info@kini.solutions genügt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten einmalig in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit und löscht sie anschließend innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch wird die Löschung bestätigt.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Jedes Benutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist nicht zulässig.

(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich, insbesondere für die Angaben, die in Angebote und Rechnungen einfließen (Firmendaten, Steuernummern, Bankverbindung).

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist.

(4) Die Anwendung darf nicht dazu genutzt werden, rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verbreiten oder die Systeme des Anbieters zu beeinträchtigen.

§ 6 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Anwendung mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters — insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle des Rechenzentrumsbetreibers, Störungen der Internetanbindung des Kunden und Angriffe Dritter.

(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich einschränken, sind zulässig. Wesentliche Einschränkungen werden vorher angekündigt und berechtigen den Kunden zur Kündigung zum Zeitpunkt der Änderung.

(4) Der Anbieter erstellt tägliche Sicherungen und bewahrt diese 14 Tage auf. Auf Wunsch des Kunden wird ein Stand aus diesem Zeitraum wiederhergestellt; der Aufwand wird nach Zeit berechnet.

§ 7 Mängel

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Anwendung während der Vertragslaufzeit dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Mängel werden in angemessener Frist beseitigt.

(2) Software kann nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vereinbarte Funktionalität nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlte Vergütung.

(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die Anwendung ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die steuerliche Richtigkeit und Vollständigkeit der erstellten Belege und Auswertungen bleibt der Kunde verantwortlich.

§ 9 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten des Kunden, geschieht dies ausschließlich weisungsgebunden. Mit Vertragsschluss kommt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO in seiner dort veröffentlichten Fassung zustande.

(2) Die Verarbeitung eigener Daten des Anbieters ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

(3) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Anbieter erteilt in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Das Angebot richtet sich im Übrigen an Unternehmer, Vereine und öffentliche Auftraggeber.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.